Fettgehaltsstufen nach § 5 der Käseverordnung
Der Käse wird bei uns nach der deutschen Käseverordnung in die verschiedenen Fettgehaltsstufen eingeteilt.
So steht es im § 5 Käseverordnung.
Magerstufe weniger als 10 % Fett i. Tr.
Viertelfettstufe mehr als 10 % Fett i. Tr.
Halbfettstufe mehr als 20 % Fett i. Tr.
Dreiviertelfettstufe mehr als 30 % Fett i. Tr.
Fettstufe mehr als 40 % Fett i. Tr.
Vollfettstufe mehr als45 % Fett i. Tr.
Rahmstufe mehr als 50 % Fett i. Tr.
Doppelrahmstufe mehr als60 aber weniger als 87 % Fett i. Tr.
Diese Angaben müssen auf der Verkaufspackung stehen. Eine Ausnahme ist der Sauermilchkäse, der gehört immer in die Magerstufe.