Die Käseart Einteilung nach § 6 der Käseverordnung
Der § 6 der deutschen Käseverordnung regelt die Einteilung der Käseart nach dem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse.
Diese zu kennen ist für die Berechnung des echten Fettgehalts eines Käses wichtig. Bei der Berechnung des echten Fettinhalts eines Käses wird allerdings auch vom Reifezustand oder Reifegrad des Käses mitbestimmt. Mit zunehmender Reife wird der Käse wasserärmer. So verschiebt sich das Verhältnis zum Fettgehalt.
Einteilung nach § 6 Käseverordnung Käseart nach Wassergehalt in Prozent :
- Hartkäse unter 56 %
- Schnittkäse zwischen 54 % und 63 %
- Schnittkäse halbfest zwischen 61 % und 69 %
- Sauermilchkäse zwischen 60 % und 73 %
- Weichkäse über 67 %
- Frischkäse über 73 %