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Fettgehaltsstufen nach § 5 der Käseverordnung

 

Der Käse wird bei uns nach der deutschen Käseverordnung in die verschiedenen Fettgehaltsstufen eingeteilt.

So steht es im § 5 Käseverordnung

 

 

 

  • Magerstufe weniger als 10 % Fett i. Tr.
  • Viertelfettstufe mehr als 10 % Fett i. Tr.
  • Halbfettstufe mehr als 20 % Fett i. Tr.
  • Dreiviertelfettstufe mehr als 30 % Fett i. Tr.
  • Fettstufe mehr als 40 % Fett i. Tr.
  • Vollfettstufe mehr als45 % Fett i. Tr.
  • Rahmstufe mehr als 50 % Fett i. Tr.
  • Doppelrahmstufe mehr als60 aber weniger als 87 % Fett i. Tr.

    Diese Angaben müssen auf der Verkaufspackung stehen. Eine Ausnahme ist der Sauermilchkäse, der gehört immer in die Magerstufe.